Schweizer LSVA könnte kräftig steigen:
„Finanzspritze für den Straßenbau“

Auch in der Schweiz steigen möglicherweise die Nutzungskosten für Lastfahrzeuge: Die Schweizerische Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe wird nach den Plänen des Bundesrats um 5 % angehoben. Die Anhebung soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Abgabe wird von schweren Fahrzeugen erhoben, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind und basiert auf dem Gewicht des Fahrzeugs und der zurückgelegten Strecke. Die Erhöhung der Abgabe soll dazu beitragen, die Infrastruktur der Schweiz zu erhalten und zu verbessern. Die Einnahmen aus der Abgabe fließen in den Fonds für Nationalstraßen und den Fonds für den Agglomerationsverkehr.

Auch Elektrofahrzeuge betroffen?

Die Anhebung der Abgabe soll dazu beitragen, die Kosten für den Straßenbau und die Instandhaltung der Straßen zu decken. Die Schweizer Regierung plant auch, die Abgabe für Elektrofahrzeuge einzuführen, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge, die die Straßen nutzen, ihren Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur leisten.

Gerechtfertigt oder zu viel?

Die Diskussion um die deutliche Anhebung ist in der Schweiz in vollem Gange. Die Argumente der Gegner und Befürworter im Überblick:

Pro LSVA-Anhebung:
Die Befürworter der Anhebung der LSVA argumentieren, dass die Einnahmen aus der Abgabe dazu beitragen, die Infrastruktur der Schweiz zu erhalten und zu verbessern. Sie betonen auch, dass die Anhebung der Abgabe notwendig ist, um die Kosten für den Straßenbau und die Instandhaltung der Straßen zu decken.

Contra LSVA-Anhebung:
Die Gegner der Anhebung der LSVA argumentieren, dass die Abgabe bereits hoch genug ist und dass eine weitere Erhöhung die Wirtschaft belasten würde.  Sie befürchten auch, dass die Anhebung der Abgabe zu höheren Preisen für Waren und Dienstleistungen führen könnte. Einige Gegner argumentieren, dass die LSVA eine unfaire Belastung für bestimmte Branchen darstellt.

Nur wenige Ausnahmen möglich

Um eine Befreiung von der LSVA zu beantragen, gibt es nur wenige Möglichkeiten, je nach Art der Befreiung:

  • Für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine kann man eine Befreiung von der LSVA beantragen.
  • Für Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport von landwirtschaftlichen Produkten oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind, kann man eine Befreiung von der LSVA beantragen.   
  • Für Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport von Abfällen oder für den Transport von Materialien, die für die Abfallentsorgung bestimmt sind, kann ebenfalls eine Befreiung beantragt werden.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Transport von Materialien, die für den Bau oder die Instandhaltung von Straßen oder Eisenbahnen bestimmt sind, kann man eine Befreiung von der LSVA beantragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Befreiung von der LSVA je nach Kanton unterschiedlich sein kann. Es ist daher ratsam, sich vorab bei den zuständigen Behörden zu informieren.