Pflicht zur E-Rechnung: Wir sind für Sie startklar
Zum Jahreswechsel steht eine wichtige Änderung bevor: Ab dem 01.01.2025 wird die Nutzung von E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze in Deutschland verpflichtend. Diese neue Regelung betrifft natürlich auch uns und stellt uns – wie viele andere Unternehmen – vor neue Herausforderungen und Aufgaben. Hier erfahren Sie, was sich ändert und wie wir uns darauf vorbereiten.
Was ist eine E-Rechnung und warum wird sie Pflicht?
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, gesendet und empfangen wird. Im Unterschied zu einem einfachen PDF-Dokument ermöglicht sie die automatisierte Weiterverarbeitung durch entsprechende Software. Ziel der neuen Regelung ist es, den Rechnungsprozess effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten.
Empfang von E-Rechnungen: Wir sind bereit
Bereits zum 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Unsere Spedition hat vorgesorgt: Wir haben unser Rechnungsmanagement so angepasst, dass wir E-Rechnungen über die Programme Flowwer und DATEV empfangen und verarbeiten können. Beide Lösungen garantieren eine sichere und effiziente Integration in unsere bestehenden Prozesse.
Die Pflicht zur Ausstellung und zum Versand von E-Rechnungen wird hingegen schrittweise eingeführt. Der genaue Zeitplan hierzu steht noch nicht fest. Wir stehen jedoch bereits in engem Kontakt mit unserem Transport Management System (TMS)-Anbieter, um auch diese Anforderung rechtzeitig und reibungslos umzusetzen. Für die Einführung der E-Rechnungspflicht ist eine Übergangsphase vorgesehen. Diese bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre internen Prozesse und technischen Systeme schrittweise anzupassen.
Wir nutzen diese Zeit aktiv, um unser Team zu schulen und unsere Systeme optimal auf die neuen Anforderungen auszurichten.
Hier ist der grobe Zeitplan, der für die Einführung der E-Rechnung gilt:
- Ab Januar 2025 müssen alle Unternehmen sicherstellen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen können.
- Zwei Jahre später, also ab Januar 2027, sind Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro verpflichtet, ihre Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen.
- Ab Januar 2028 gilt diese Verpflichtung dann auch für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro.
Weitere Informationen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg hat umfassende Informationen zu diesem Thema erstellt, das die wichtigsten Details und Fristen zusammenfasst. Dieses Dokument ist eine wertvolle Informationsquelle für alle Unternehmen, die von der neuen Pflicht betroffen sind.
Ihre Ansprechpartner:
Felix Seltmann
Key Account / Onboarding Manager
+49 7721 / 84 53-720
+49 174 / 23 30 195
seltmann@baechle-spedition.de
Julian Müllhäuser
Regionalvertrieb / Regional Sales
+49 7424 / 9792-490
Dominic Ziser
Verkaufsleitung / Sales manager
+49 7424 / 97 92-350
+49 173 / 34 90 843
dominic.ziser@baechle-group.de
Dirk Günther
Regionalvertrieb
+49 7424 / 97 92-917
dirk.guenther@baechle-group.de